Bauüberwachung für Selberbauer

Wer als Bauherr sein Bauvorhaben selbst organisiert und die einzelnen Gewerke eigenständig vergibt, benötigt häufig eine fachliche Bauüberwachung auf seiner Seite.

Im Rahmen der Bauüberwachung für Selbstbauer übernehme ich die Tätigkeiten der Objektüberwachung entsprechend Leistungsphase 8 (LPH 8) ausschließlich im Auftrag und im Namen des Bauherrn gegenüber den von ihm beauftragten Unternehmen und weiteren Projektbeteiligten.

Dazu gehören insbesondere die Überwachung der Ausführung auf Übereinstimmung mit Planung, Leistungsbeschreibung und den anerkannten Regeln der Technik, die Koordination der am Bau Beteiligten, die Kontrolle des Baufortschritts, die Feststellung und Dokumentation von Mängeln sowie die Prüfung ausgeführter Leistungen und Rechnungen im vereinbarten Leistungsumfang.

Der Bauherr erhält damit eine fachliche Vertretung seiner Interessen gegenüber seinen Auftragnehmern und sonstigen nachgeordneten Projektpartnern – von der Ausführung bis zur Abnahme und Dokumentation.

Diese Leistung ist ausdrücklich keine Bauleitung im Sinne der Landesbauordnung (LBO). Die öffentlich-rechtliche Funktion und Verantwortung eines Bauleiters nach LBO wird von mir im Rahmen dieser Leistung nicht übernommen.

Ond i sag Ihne dann, was isch’s wert.

Michael Hübner von Ebhausen – der Gutachter von hier.

Regional verwurzelt. Persönlich für Sie da.