
Eine Beweissicherung dient dazu, den tatsächlichen Ist-Zustand zu einem bestimmten Zeitpunkt vollständig, nachvollziehbar und sachverständig festzuhalten.
Der Anwendungsbereich ist weit. Eine Beweissicherung kann beispielsweise vor oder nach Bau-, Abbruch-, Straßen- oder Tiefbauarbeiten, bei Sanierungen und Renovierungen, zur Dokumentation eines Baufortschritts oder Baustands, bei Einzug oder Auszug, bei Übergaben sowie bei bereits vorhandenen Schäden oder Mängeln durchgeführt werden.
Festgehalten wird ausschließlich der konkrete Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Besichtigung.
Dazu gehören je nach Auftrag unter anderem:
- vorhandene Schäden
- Risse
- Verformungen
- Oberflächenzustände
- Ausführungsstände
- bereits ausgeführte Leistungen
- noch offene Arbeiten
- sonstige bauliche Auffälligkeiten
Die Beweissicherung schafft damit eine belastbare Grundlage für einen späteren Vergleich. Wenn sich ein Zustand verändert, Arbeiten fortgeführt werden, Bauteile verdeckt oder zurückgebaut werden oder später unterschiedliche Auffassungen über den ursprünglichen Zustand entstehen, kann auf die dokumentierten Feststellungen zurückgegriffen werden.
Die Dokumentation erfolgt je nach Aufgabenstellung durch Beschreibung, Fotodokumentation und erforderlichenfalls Aufmaß.
Bewertet wird dabei nichts über den festgestellten Zustand hinaus. Es geht ausschließlich darum, nachvollziehbar zu dokumentieren, was zu diesem Zeitpunkt tatsächlich vorhanden war.
Ond i sag Ihne dann, was isch’s wert.
Michael Hübner von Ebhausen – der Gutachter von hier.
Regional verwurzelt. Persönlich für Sie da.


